Was ist erlaubt, was nicht -steht in der Hallenordnung
- Das Reiten unter 18 Jahren ohne Reitkappe ist nicht gestattet.
- Das Betreten der Reithalle/Reitbahn mit Pferd, erfolgt an der Hand es wird nicht eingeritten.
- Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn macht jeder Reiter/in mit einem klaren „Tür frei“?
„Tür ist frei“ auf sich aufmerksam.
- Der Hufschlag sollte stets frei gehalten werden, wenn sich mehr als ein Reiter/in mit Pferd in der Bahn befindet.
- Sollten Einzelreiter/innen in der Reitbahn sein, kann das Longieren nur nach Rücksprache vorgenommen werden.
- Wenn mehr als drei Pferde in der Bahn sind, ist das Longieren nicht erlaubt.
- Wird die Bahn von mehreren Reitern/innen genutzt, gibt der älteste Reiter/in „die Handwechsel“ an.
- Die Bandentür ist aus Sicherheitsgrunden grundsätzlich beim Reitbetrieb geschlossen zu halten.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Außenplätze.
Der Vorstand
Oktober 2007