Archiv der Kategorie: Hallenbelegungsplan

Hallenordnung

Was ist erlaubt, was nicht -steht in der Hallenordnung

  • Das Reiten unter 18 Jahren ohne Reitkappe ist nicht gestattet.
  • Das Betreten der Reithalle/Reitbahn mit Pferd, erfolgt an der Hand es wird nicht eingeritten.
  • Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn macht jeder Reiter/in mit einem klaren „Tür frei“?
    „Tür ist frei“ auf sich aufmerksam.
  • Der Hufschlag sollte stets frei gehalten werden, wenn sich mehr als ein Reiter/in mit Pferd in der Bahn befindet.
  • Sollten Einzelreiter/innen in der Reitbahn sein, kann das Longieren nur nach Rücksprache vorgenommen werden.
  • Wenn mehr als drei Pferde in der Bahn sind, ist das Longieren nicht erlaubt.
  • Wird die Bahn von mehreren Reitern/innen genutzt, gibt der älteste Reiter/in „die Handwechsel“ an.
  • Die Bandentür ist aus Sicherheitsgrunden grundsätzlich beim Reitbetrieb geschlossen zu halten.

Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Außenplätze.

 

Der Vorstand

Oktober 2007